COVID 19

Neue Regeln ab 1. August: Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne

Mit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.

  • Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich wie bisher mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
  • Absonderungsbescheide, die über den 31. Juli hinaus gelten, werden mit 1. August automatisch in eine Verkehrsbeschränkung geändert.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior*innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
  • Für positiv getestete Personen mit Symptomen wird die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt. Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome haben, dürfen mit FFP2-Maske arbeiten.
    Ausnahme: Positiv getestete Mitarbeiter*innen der Stadt dürfen auch symptomfrei nicht in Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtischen Schulen oder im Kundenkontakt arbeiten.
  • Zum Schutz der Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit für diese Personen wieder möglich.